Liebe Diezerinnen und Diezer,
am 28. Februar fand in der Limburger Stadthalle eine große Feier statt. 314 junge Frauen und Männer wurden in einer Feierstunde zu Polizeimeisterinnen und -meistern ernannt. Ihre Eltern, Geschwister und Freunde konnten der Feierstunde beiwohnen, so dass in der Stadthalle mit weiteren geladenen Gästen etwa 1300 Menschen zusammenkamen. Ein großer Tag für die jungen Menschen, aber auch ein großer Tag für Diez und die Region. Ich freue mich sehr, dass wir in Diez ein Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum haben, mit dem die Stadt eine gute und enge Zusammenarbeit pflegt und das so vielen jungen Menschen die Möglichkeit gibt, zu zeigen, was sie
können. Einige von ihnen werden nun unter anderem auch ihren Dienst am Frankfurter Flughafen beginnen und hoffentlich den Rat des Leiters des Zentrums beherzigen, aufeinander aufzupassen. Ich wünsche den jungen Leuten viel Glück und Erfolg auf ihrem weiteren Lebensweg!
Im Amtsblatt Nr. 7 diesen Jahres wurden Sie über die Schöffen - Wahl im Amtsgerichtbezirk Diez informiert. Daran würde ich gerne noch einmal erinnern. Dieses Jahr wird die Wahl der Schöffen*Innen und Hilfsschöffen* Innen sowie die Wahl der Jugendhauptschöffen*Innen und Jugendhilfsschöffen* Innen für die Wahlperiode 2024-2028 durchgeführt. Dies betrifft den Amtsgerichtsbezirk Diez
Was ist ein Schöffe*In?
Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter in Strafprozessen. Er oder sie wird von einer Gemeinde für fünf Jahre gewählt. Juristische Kenntnisse sind für das Schöffenamt nicht erforderlich. Voraussetzung für das Ehrenamt ist, dass man zwischen 25 und 70 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist.
Was ist die Aufgabe einer solchen Person?
Die wichtigste Aufgabe ist die Mitwirkung an Urteil oder Einstellung des Verfahrens (Straf- und Jugendstrafsachen) sowie den damit verbundenen Entscheidungen, wie etwa die Festsetzung von Bewährungsauflagen. Sie nehmen also an bestimmten Gerichten gemeinsam mit den Berufsrichtern die Rechtssprechung vor. Das Schöffenamt bildet die Verbindung zwischen Volk und Justiz. Arbeitgeber müssen diese Person freistellen.
Anforderungen an die Bewerber*Innen
• deutsche Staatsbürgerschaft
• zwischen 25 und 70 Jahre alt
• man muss in der Stadt wohnen
• fähig sein, ein öffentliches Amt zu bekleiden
• zusätzlich zu den aufgeführten Anforderungen müssen Jugendschöffen gem. § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) erzieherisch befähigtund in der Jugendpflege erfahren sein. Weitere Voraussetzungen sind soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis.
Die Stadt Diez wurde nun zur Benennung geeigneter Kandidatinnen/ Kandidaten aufgefordert. Für den gesamten Amtsgerichtsbezirk Diez sind hier nun 18 Schöffen/Schöffinnen und 9 männliche und 9 weibliche Jugendhauptschöffen und
Jugendhilfsschöffen vorzuschlagen. Wer an einem dieser Ehrenämter Interesse hat, kann sich bis zum 10.03.2023 bei der Stadt Diez unter der Tel. 06432/9543221 melden.
Für die Umsetzung unseres „Integrierten Mobilitätskonzeptes“ für die Stadt Diez haben wir einen Ausschreibungstext erarbeitet und diesen im Rahmen des Vergabeverfahrens an mehrere Fachplanungsbüros verschickt. Diese haben nun Zeit, sich bis zum 27.03.2023 Zeit dafür zu bewerben.
Ich wünsche allen eine gute Zeit, wir sehen uns!
Herzlichst
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin