Unter Bezugnahme auf die am 30.04.2020 durch das Land Rheinland-Pfalz erlassene „5. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ wird hiermit seitens der Stadt Diez mitgeteilt, dass Bestattungen gemäß § 4 (5) der 5. CoBeLVO weiterhin nur im engsten Familienkreis zulässig sind.
Darüber hinaus wird seitens der Stadt Diez festgelegt, dass bis auf Weiteres auf den Friedhöfen der Stadt Diez die Nutzung der Leichenhallen zum Zwecke von Trauerfeiern unter Auflagen (z.B.: max. 14 Personen je Trauerhalle, Eintrag in Besucherlisten, Mindestabstand, Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung, etc.) zugelassen ist.
Analog den Festsetzungen in § 2 (2) der 5. CoBeLVO werden für die Trauerhallen der Stadt Diez die gleichen Regelungen gültig.