Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat die 1.
Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen,
gültig ab 25. Januar 2021. Sie tritt mit Ablauf des 14. Februar 2021 außer Kraft.
Im
Wesentlichen handelt es sich - neben der Verlängerung der bisher geltenden
Maßnahmen bis zum 14. Februar 2021 - um folgende Änderungen:
Verschärfte
Maskenpflicht/Medizinische Masken
Ein höherer Standard bei Mund-Nasen-Bedeckungen in Form von medizinischen
Masken (OP-Masken oder virenfilternde Masken wie KN95- oder FFP2-Masken) wurde
in folgenden Bereichen gesetzt:
- in Notariaten und Rechtsanwaltskanzleien
- in allen öffentlichen Verwaltungen, Bürgercenter, Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe oder ähnliche öffentliche Einrichtungen (jedoch nur in Bereichen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind)
- in ähnlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr
- in Lebensmittelgeschäften
- in Drogeriemärkten
- in Sparkassen und Banken
- in Tankstellen
- in der Rechtspflege dienenden Einrichtungen
- bei Gottesdiensten
- im ÖPNV
- im Taxi- und Mietwagenverkehr
- beim freigestellten Schülerverkehr
- in Alten- und Pflegeheimen sowie bei mobilen Pflegediensten
(Ausweitung): nicht nur für Besucher*innen, sondern nunmehr auch alle
Mitarbeitenden
Religionsausübung
Zusammenkünfte mit voraussichtlich mehr als zehn Teilnehmenden sind der
zuständigen Behörde mit einer Frist von mindestens zwei Werktagen vor der
Zusammenkunft anzuzeigen oder in sonstiger geeigneter Form bekanntzugeben,
sofern keine generellen Absprachen mit der zuständigen Behörde getroffen
wurden.
Ergänzend hat die Landesregierung eine FAQ-Übersicht zur Verfügung gestellt: https://corona.rlp.de/de/service/faqs/
Filename | Size | Date | ||
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1. Änderungsverordnung zur 15. CoBELVO.pdf | 487.23 KB | 25.01.2021 | ||
1. Änderungsverordnung zur 15. CoBELVO - Begründung.pdf | 375.77 KB | 25.01.2021 | ||
1. Änderungsverordnung zur 15. CoBELVO - konsolidierte Fassung.pdf | 398.01 KB | 25.01.2021 | ||
15. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 8. Januar 2021 | 581.89 KB | 10.01.2021 | ||
Begründung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 8. Januar 2021 | 446.40 KB | 10.01.2021 | ||
Auslegungshilfe für den "Winter-Shutdown" | 457.19 KB | 15.12.2020 |
Hygienekonzepte
https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte
- Hygienekonzept für Badegewässer
- Hygienekonzept für Bildungseinrichtungen
- Hygienekonzept für Busreisen
- Hygienekonzept für Fitnessstudios
- Hygienekonzept für Flusskreuzfahrten
- Hygienekonzept für Freibäder u. Badeseen
- Hygienekonzept für Freizeitparks
- Hygienekonzept im Gastgewerbe
- Hygienekonzept für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
- Hygienekonzept für Hallenbäder
- Hygienekonzept für Musikbereich
- Hygienekonzept für Sauna und Wellness
- Hygienekonzept für sexuelle Dienstleistungen, Prostitutionsvermittlung und den Betrieb von Prostitutionsstätten
- Hygienekonzept für Spezialmärkte
- Hygienekonzept für Spielbanken
- Hygienekonzept für Spielhallen
- Hygienekonzept für Sport im Außenbereich
- Hygienekonzept für Sport im Innenbereich
- Hygienekonzept für Theater, Kino u. Konzerthallen
- Hygienekonzept für Veranstaltungen nicht gewerblicher Art
- Hygienekonzept für Veranstaltungen im Außenbereich
- Hygienekonzept für Veranstaltungen im Innenbereich
- Hygienekonzept für Wald- u. Wildpädagogische Angebote
- Hygienekonzept für Wettvermittlungsstellen
- Hygienekonzept für Zirkusse
- Hygienekonzept für Zoos
Frühere Fassungen und weitere Dokumente finden Sie auf der Homepage der Landesregierung: