Die
Verbandsgemeindewerke Diez werden in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit den
Stadtwerken Diez im Rahmen ihrer Unterhaltungspflicht die Wasser- und
Gasleitungen sowie die jeweiligen Hausanschlüsse für Wasser, Gas und Kanal in
der Jahnstraße in Diez grundhaft erneuern. Der Baubeginn ist voraussichtlich
für die 37. Kalenderwoche 2025 vorgesehen.
Im Zuge der
Erneuerung der Trinkwasserhauptleitung werden – sofern erforderlich – auch die
Wasserhausanschlüsse bis zum Wasserzähler erneuert. Die dabei entstehenden
Kosten werden von den Verbandsgemeindewerken Diez (VGW) übernommen.
Mitarbeitende
der VGW, der Stadtwerke Diez, der Bauleitung sowie der ausführenden Baufirma
Wilhelm Triesch aus Waldbrunn werden alle Grundstückseigentümer persönlich
aufsuchen, um die geplanten Arbeiten im Zusammenhang mit der möglichen
Erneuerung des Wasserhausanschlusses zu erläutern.
Bitte beachten
Sie, dass im Rahmen der Erneuerung der Wasserhausanschlüsse eine Erdung über
die Wasserleitung unzulässig ist. Sollten entsprechende Einrichtungen noch
vorhanden sein, bitten wir die Eigentümer, sich eigenverantwortlich mit einem
zugelassenen Elektroinstallationsbetrieb in Verbindung zu setzen und die Anlage
fachgerecht prüfen zu lassen.
Im Verlauf der
Maßnahme werden ebenfalls die jeweiligen Kanalhausanschlüsse durch die Verbandsgemeindewerke
Diez erneuert.
Wir weisen
darauf hin, dass gemäß der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der
Verbandsgemeindewerke Diez pro Grundstück nur ein Kanalhausanschluss kostenfrei
erneuert wird. Sofern möglich, empfehlen wir daher, Ihre Grundstücksentwässerung
auf dem Grundstück zusammenzuführen. Für jeden weiteren zu erneuernden
Kanalhausanschluss werden dem jeweiligen Grundstückseigentümer die tatsächlich
anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
Aufgrund der
notwendigen Bauarbeiten wird eine Vollsperrung im Bereich der Jahnstraße
erforderlich sein. Zudem wird der Fußweg zur Oberwirtstraße im Anschluss an die
Arbeiten in der Jahnstraße gesperrt.
Wir bitten
Sie, die geänderte Verkehrsführung und die entsprechende
Umleitungsbeschilderung zu beachten.
Vor Beginn der
Bauarbeiten wird Herr Klaus Wecker, öffentlich bestellter Gutachter, eine
Beweissicherung der anliegenden Grundstücke durchführen. Wir bitten Sie in
diesem Zusammenhang, den Mitarbeitenden des beauftragten Unternehmens Zutritt
zu Ihrem Grundstück zu gewähren.
Ein weiteres
Informationsschreiben mit den Kontaktdaten aller am Bau beteiligten
Ansprechpartner sowie ein Termin zur Kellerbegehung werden Ihnen im weiteren
Bauverlauf gesondert mitgeteilt.
Wir sind
bemüht, die Bauarbeiten gemeinsam mit dem beauftragten Unternehmen zügig
durchzuführen und dabei Ihre Interessen bestmöglich zu berücksichtigen.