Passierschein, 1949

    August 2025

    Passierschein für das Überschreiten der Zonengrenze, 1948
    Der Wunsch nach einer bewachten Grenze zwischen Limburg und Diez kommt heutzutage wohl auch den radikalsten Lokalpatrioten nicht mehr in den Sinn. Und doch hat es über viele Jahrhunderte hinweg eine solche Grenze gegeben: Diez gehörte zum Haus Nassau, Limburg zu Kurtrier. 
    Nach den beiden Weltkriegen entstand die Grenze vorübergehend aufs Neue: Diez lag in der französischen Besatzungszone und war französischer Militärstandort, während Limburg unbesetzt bzw. Teil der amerikanischen Zone war. Für große Teile der Bevölkerung bedeutete die neue, militärisch gesicherte Grenze eine empfindliche Störung des Alltags. Die gewohnte und oft lebensnotwendige Bewegungsfreiheit war stark eingeschränkt.
    Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der Grenzübertritt zunächst willkürlich gehandhabt. Die Übertrittsprozeduren waren oft demütigend. Erst am 24. Oktober 1946 erließ das Koordinierungskommitee des Alliierten Kontrollrats die Direktive Nr. 42 über „die Erlaubnis der Überschreitung der Demarkationslinie durch deutsche Arbeiter und Angestellte, welche in einer Zone wohnen und in einer anderen arbeiten“. Um die Zonengrenze überschreiten zu können, brauchte man eine Bescheinigung der zuständigen Arbeitsämter beider Zonen und einen Personalausweis oder eine Kennkarte. Auch der Grund für den Grenzübertritt musste angegeben und vermerkt werden. Solche Bescheinigungen hatten nur eine kurze Geltungsdauer, konnten aber verlängert werden. 
    Das Beispiel eines Passierscheins für Elfriede Jüngst aus Flacht vom Januar 1948 zeigt, welcher Verwaltungsaufwand für eine sechs Monate gültige Erlaubnis getrieben wurde. Ausgestellt und gestempelt wurde er vom Arbeitsamt Niederlahnstein und bestätigt vom Arbeitsamt Limburg. Für eine Verlängerung von nur vier Monaten waren dann Unterschrift und Stempel einer inzwischen in Diez ansässigen Nebenstelle des Niederlahnsteiner Amts fällig. Als Grund für die Berechtigung des Grenzübertritts von Elfriede Jüngst ist die „Bebauung von eigenem Land“ jenseits der Grenze angegeben. Die Genehmigung war also für sie sehr wichtig. 
    Mit der Gründung der Bundesrepublik am 23. Mai 1949 entfielen die Zonengrenzen der Westmächte, und die alltägliche Bewegungsfreiheit war wiederhergestellt. 
    Der Passierschein ist eine freundliche Leihgabe von Elfriede Sartorius geb. Jüngst. 


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