Hochwasser-Merkblatt

Hochwasser sind Naturereignisse. Eine hundertprozentige Sicherheit davor gibt es nicht. Bei Hochwassergefahren an Flussläufen, also meist absehbaren und großflächigen Schadensereignissen nach langandauernden Niederschlägen und/oder Schneeschmelze, ist die Selbsthilfe der Bevölkerung Grundlage der Gefahrenabwehr. Die Maßnahmen der öffentlichen Aufgabenträger sollen – und können – die Selbsthilfe der Bevölkerung durch die im öffentlichen Interesse gebotenen behördlichen Maßnahmen nur ergänzen.

Bahnt sich bedingt durch heftige Niederschläge und/oder Schneeschmelze sowie durch Unwetter ein Hochwasser an, sollte man auf jeden Fall die weitere Wetterentwicklung beobachten und sich über die Wasserstände informieren. Für das Land Rheinland-Pfalz ist auf der Grundlage der Hochwassermeldeverordnung ein Hochwassermeldedienst unter anderem für die Lahn eingerichtet worden. Das Hochwassermeldezentrum Nahe-Lahn-Sieg in Koblenz unterrichtet bei Erreichen bestimmter Pegelstände der Lahn mit einer Eröffnungsmeldung die Kreismeldestelle des Rhein-Lahn-Kreises über drohende Hochwassergefahren.

Bewohner hochwassergefährdeter Gebiete sollten bei drohenden Schadenslagen rechtzeitig Vorsorge zur Sicherung von Gebäuden und erforderlichenfalls Räumung ihres Eigentums treffen.

Weitere Informationen zu Hochwasser in einem informativen Merkblatt

„Die Verbandsgemeindeverwaltung hat einen Flyer erstellt, der viele zusätzliche Informationsmöglichkeiten, die idealen Vorsorgemaßnahmen und weitere Tipps bei Hochwassergefahr beinhaltet“, so Claudia Schäfer, als Erste Beigeordnete die Dezernentin des Fachbereichs Ordnung und damit für die Gefahrenabwehr in der Verbandsgemeinde Diez zuständig. „Die Fachleute unserer Ordnungsverwaltung und der Feuerwehr haben die wirklich essentiellen Daten und Tipps rund um das Thema Hochwasser zusammengetragen und in diesem Flyer abgebildet. Vor allem wer in der Nähe eines Fluss- oder Bachlaufs oder in starker Hanglage wohnt, sollte diese grundlegenden Informationen und die wichtigsten Internetlinks und Rufnummern kennen“, so Schäfer weiter.

Der Flyer kann als *.pdf-Datei heruntergeladen werden, er liegt auch in Papierform in der Verwaltung (Bürgerbüro) zur Mitnahme aus.

Zum Download bitte das Titelblatt anklicken:



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